2024 wird das Jahr für Veränderungen für viele Fahrzeughalter. Was ändert sich 2024 für die Autofahrer und worauf müssen sich auch Motorradfahrer im neuen Jahr einstellen? Gleich vorweg, es wird einiges teurer. Hinzu kommen neue Führerscheine, die Kosten für die Versicherung steigen und auch das Tanken an der Zapfsäule wird teurer.
1. Viele Führerscheine werden ungültig
Schauen Sie einmal bei sich in den Geldbeutel oder dorthin, wo Sie Ihren Führerschein deponiert haben. Sind Sie noch im Besitz des grauen oder des rosafarbenen Führerscheins und sind Sie zwischen 1965 und 1970 geboren?
Dann ändert sich für 2024 auch für Sie als Autofahrer oder Motorradfahrer etwas. Die Deadline lautet 19. Januar 2024. Bis dahin müssen Sie nämlich Ihren alten gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. Versäumt man diese Frist, wird bei einer Führerscheinkontrolle ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro fällig. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, den neuen Führerschein zeitnah bei der nächsten Polizeidienstelle vorbeizubringen.
Der Austausch des alten Führerscheins gegen das moderne Scheckkartenformat ist mit Kosten von etwa 25 Euro verbunden. Dieser neue Führerschein besitzt zudem eine zeitliche Begrenzung, da er nach Ausstellung nur eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren hat. Nach Ablauf dieser Frist ist er gegen ein neues Dokument einzutauschen.
Die Maßnahme dient nicht nur der Aktualisierung, sondern auch der Sicherheit und dem Einsatz moderner Technologien im Bereich der Führerscheindokumentation. Daher ist es ratsam, die Umtauschfrist im Blick zu behalten, um Verwarnungsgelder und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Weitere Infos wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, finden Sie hier.
2. Aus Rosa wird Blau – Die HU-Plakettenfarbe ändert sich 2024
2024 wird sich auch die Farbe der HU-Plakette für die Autofahrer ändern. Schauen Sie also schnell einmal auf Ihr hinteres Nummernschild. Prangt dort noch eine rosafarbene HU-Plakette? Dann sollten Sie sich besser unverzüglich um einen Termin bei Ihrer nächsten Prüfgesellschaft umschauen.
Alle Fahrzeuge, die die Hauptuntersuchung ab dem 1. Januar 2024 erfolgreich absolvieren, erhalten stattdessen eine blaue Plakette und dürfen damit für weitere zwei Jahre im Straßenverkehr unterwegs sein.
Wird die Verpflichtung zur Hauptuntersuchung um zwei bis vier Monate versäumt, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Wer die Prüfung um bis zu acht Monate vergisst, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Bei einer Verzögerung von mehr als acht Monaten steigt das Bußgeld auf 60 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Es ist daher ratsam, die Fristen im Blick zu behalten und die Hauptuntersuchung rechtzeitig durchzuführen, um sowohl finanzielle Strafen als auch mögliche Konsequenzen auf dem Punktekonto in Flensburg zu vermeiden.
3. Tanken wird 2024 für die Autofahrer teurer
Ab 2024 muss für jede Tonne Kohlendioxid zehn Euro mehr bezahlt werden. Dies sieht der neue Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor. Die CO2-Bepreisung zeigt daher ihre Folgen für die Fahrzeughalter an der Zapfsäule. So sollen die zusätzlichen Einnahmen für den Klima- und Transaktionsfond genutzt werden.
Die CO2-Bepreisung wurde im Jahr 2021 für Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas eingeführt, zunächst mit einem Satz von 25 Euro pro Tonne. Ziel war es, eine lenkende Wirkung zu erzielen, indem ein steigender Preis für fossile Brennstoffe den Verbrauch reduziert und somit dem Klima zugutekommt. Die Kosten dieser Maßnahme tragen größtenteils die Steuerzahler unter anderem durch erhöhte Kraftstoffpreise.
Was ändert sich 2024 für die Autofahrer am Zapfhahn? Im kommenden Jahr wird erwartet, dass die Kosten um etwa drei Cent pro Liter Diesel oder Benzin steigen, so die Prognose des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie.
4. Bei Winterreifen ändert sich die Kennzeichnung
Und wenn Sie schon wie oben beschrieben, auf die Farbe Ihrer HU-Plakette sehen, werfen Sie vielleicht gleich noch einen Blick auf Ihre Winterreifen. Denn ab dem kommenden Herbst gilt eine neue Kennzeichnungs-Verordnung für Winterreifen.
Wollen Sie also ab Herbst Ihre alten Winterreifen aufziehen, kann es sein, dass diese nicht mehr die Anforderungen für den sicheren Einsatz im Winter erfüllen. Denn bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit M+S-Kennung noch als wintertauglich – vorausgesetzt, sie wurden vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt.
Sollten Sie also ab dem 1. Oktober 2024 noch mit Winterreifen umherfahren, die ein M+S-Symbol tragen, verstoßen Sie gegen die Winterreifenpflicht. Dies zieht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch ein Auto ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte behindert werden, erhöht sich die Strafe gleich auf 80 Euro. Verursacht ein Fahrzeug ohne die angemessene Bereifung einen Unfall, kann dies mit einem Bußgeld von 120 Euro geahndet werden.
Nicht nur die Geldstrafen stellen eine Belastung dar, sondern auch die möglichen Auswirkungen auf die Versicherungssituation. Bei einem Unfall ohne Winterreifen kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden zwar zunächst übernehmen, jedoch anschließend Regressansprüche bis zu einer Höhe von 5.000 Euro geltend machen. Selbst das Unfallopfer ohne Winterreifen kann im Schadensfall benachteiligt sein, da die Versicherung möglicherweise nur einen Teil des Schadens übernimmt, unter der Annahme einer Mitschuld.
Was ändert sich also 2024 für die Autofahrer mit M+S-Winterreifen? Rechtzeitig auf korrekt gekennzeichnete Winterreifen umrüsten, was aber nicht nur der Wirtschaft zu gute kommt, sondern auch der eigenen Sicherheit Rechnung trägt.
5. Neue Typklassen kommen 2024 auf uns zu
Viele Versicherungsunternehmen vergeben 2024 neue Typklassen. Das bedeutet das etwa 13 Millionen Auto- wie auch Motorradfahrer bei ihrer Versicherung neu bewertet und somit auch eingestuft werden.
Besonders stark wirkt sich der Wechsel in den Typklassen in der Kaskoversicherung auf SUV und Oberklasse-Modelle aus. Viele Fahrzeuge dieser Kategorien rutschen in höhere Typklassen, was zu einer Erhöhung der Versicherungskosten führen kann.
Die Typklasse entscheidet darüber, ob man am Ende mehr oder weniger für die Kfz-Versicherung gezahlt werden muss. Die Anpassung betrifft über 7 Millionen Kfz-Halter, die in eine höhere Typklasse eingestuft werden
Mehr als als fünf Millionen Versicherte hingegen können sich freuen, sie werden zurückgestuft und dürfen sich auf gefallene Beiträge freuen. Immerhin bleibt für rund 70 Prozent aller Versicherten alles beim Alten. Für sie ändert sich durch die Neubewertung der Versicherungen nichts.
Zur Abfrage der Typklassen gelangen Sie hier
6. Neue Assistenzsysteme werden Pflicht
Stichtag für neue Assistenzsysteme ist diesmal der 7. Juli 2024. Das ist der Tag, ab dem die Hersteller in Ihre Neufahrzeuge nachfolgende Assistenzsysteme als standardmäßige Ausstattung integrieren müssen. Von diesem Zeitpunkt an müssen diese elektronischen Helfer in sämtlichen neu zugelassenen Autos verbindlich vorhanden sein. Zu den zwingend einzubauenden Assistenzsystemen gehören:
- Automatisches Notbremssystem: Dieses System greift automatisch ein, um Kollisionen zu verhindern oder deren Folgen zu minimieren, indem es bei drohender Gefahr selbstständig bremst.
- Intelligenter Geschwindigkeitswarner: Der Assistent (ISA = Intelligent Speed Adaption) unterstützt den Fahrer dabei, die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits einzuhalten. Dieser kann in bestimmten Situationen automatisch die Geschwindigkeit anpassen und den Fahrer auf sein zu hohes Tempo hinweisen.
- Kopfaufprallschutz: Durch die Erweiterung des Kopfaufprallschutzbereichs im Vorderbereich bei Kraftfahrzeugen werden bei Kollisionen die Auswirkungen auf diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer minimiert.
- Spurhalteassistent: Dieses System warnt den Fahrer, wenn er unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt, und kann gegebenenfalls aktiv in die Lenkung eingreifen, um das Fahrzeug auf der Spur zu halten.
- Abbiegeassistent für Lkw und Busse: Der Abbiegeassistent soll gefährliche Situationen beim Abbiegen vermeiden, insbesondere im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer.
- Müdigkeitswarner: Dieses System erkennt Anzeichen von Müdigkeit beim Fahrer und gibt Warnungen aus, um auf die Notwendigkeit einer Pause hinzuweisen
- Notbremslichtfunktion: Um nachfolgende Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu warnen, ergänzt die Notbremslichtfunktion das normale Bremslicht. In kritischen Situationen wie einer Notbremsung wir automatisch ein intensiveres Bremslichtsignal abgestrahlt.
Image Credit / Bildquelle: pexels.com / SPEEDXDREAMS
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